Ab 2022 gilt eine Abdeckpflicht für alle offenen Güllebehälter
In abgedeckten Hofdüngerlagern ist der Luftaustausch über der Gülleoberfläche beschränkt. Dies Reduziert die laufende Bildung und Freisetzung von Ammoniak. So gelangt weniger Ammoniak aus der Güllelagerung in die Umwelt.
Die Sanierungsfrist beträgt sechs bis acht Jahre. Bis 2030 müssen alle Behälter, bestehende und neu erstellte, mit wirksamen Abdeckungen ausgerüstet sein.
Diese Broschüre ergänzt die Vollzugshilfe Baulicher Umweltschutz in der Landwirtschaft1 des Bundesamtesamtes für Umwelt BAFU und des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW
Wir decken Stahlbehälter und Betonbehälter mit unserer Zeltdachfolie.
Diese verbauen wir seit mehr als 20 Jahren.
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